Abb.: Meisterbrief von Ulfried Neubauer 1965

Qualität durch Meisterhandwerk

Unternehmensgründer Ulfried Neubauer hat es vorgemacht, er war ein Meister seines Handwerks. Seit 1965 setzen wir auch in zweiter Generation auf das Können von Meistern. So haben wir in jeder unserer Abteilungen einen Meister als Führungskraft, der seinen Bereich mit all seinem Fachwissen und Können betreut.

Warum ein Meister?

Im allgemeinen ist der Meister eine Bezeichnung einer qualifizierten Führungskraft. Der Meister ist durch seine Dreifachqualifikation ein Spezialist für sein Fachgebiet, Ausbilder und Unternehmer. Er nimmt neue Verfahrens-, Informations-, und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe und Leistungsangebote auf und setzt diese um. Die Nachwuchsförderung ist ein fester Bestandteil einer zukunftsorientierten Strategie. Ein Meister kann auch als Angestellter in gehobener Position in einem Betrieb tätig sein. Die Aufgabe des Meisters besteht u.a. darin, die Lernbereiche (kognitiv, affektiv und psychomotorisch) des Mitarbeiters zu erkennen und effizient einzusetzen.

Den Titel Meister darf nur führen, wer das Meisterexamen erfolgreich bestanden hat. Die in der Industrie verwendeten Bezeichnungen, z. B. Werkmeister oder Industriemeister beziehen sich auf die Inhaber gehobener Positionen mit abgeschlossener Fachausbildung, genießen als solche jedoch keinen gesetzlichen Schutz.

Durch das Meisterdiplom wird dem Kandidaten umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Beruf, kaufmännischen Belangen, der Ausbildung bescheinigt. Es gestattet ihm, einen Betrieb zu führen sowie Auszubildende im jeweiligen Beruf auszubilden.

Was muss ein Meister leisten, um diesen Titel zu erhalten?

Die Handwerksordnung regelt neu, dass mit dem Bestehen der Gesellenprüfung sofort eine Meisterschule besucht und die Meisterprüfung ablegt werden kann. Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden hat, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt der nachgewiesene Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, ist zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachzuweisen. Die Prüfung zum Meister im jeweiligen Gewerk gliedert sich in mehrere Prüfungsteile:

  • fachrichtungsübergreifende Teile: Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht
  • fachrichtungsübergreifende Teile: Berufspädagogik, Arbeitspädagogik
  • fachrichtungsspezifische Teile: Theoretisches Fachwissen
  • fachrichtungsspezifische Teile: Praktisches Fachwissen
  • fachrichtungsspezifischer Teil: Meisterarbeit (Konzept, Entwurf und Kalkulation)
  • fachrichtungsspezifischer Teil: Meisterwerk (Anfertigung des Meisterstücks)

 

Mehr zu diesem Thema gibt es hier (Quelle): http://de.wikipedia.org/wiki/Meister

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